Impfung von Einzelpersonen und Gruppen

Welche Impfstrategie verfolgen wir?

Wir folgen dem Nationalen Impfplan, welcher regelmäßig vom Nationalen Impfgremium für alle Impfungen, inklusive jene gegen SARS-CoV2, aktualisiert wird. Auf seiner Basis werden dann Anleitungen an die beauftragten Organisationen der Bundesländer ausgegeben, zum Beispiel an die Landessanitätsdirektion Tirols oder die Tiroler Ärztekammer. Letztere verteilt die Information an die Impf-ÄrztInnen.

Die Impfstoffe und deren Anwendung folgt den Empfehlungen der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in Amsterdam, die auch die Impfstoffe auf Wirksamkeit und Sicherheit überprüft. Österreich hat das Recht, diese Empfehlungen zu modifizieren. Prinzipiell kann Österreich Impfstoffe auch über einen eigenen Weg zulassen. Welchen Weg auch immer ein Impfstoff genommen hat, er wird letztlich in den Nationalen Impfplan aufgenommen, an den sich das Speziallabor Wick hält.

Die Impfstrategie hat zum Ziel, schwere Krankheitsverläufe und so eine Überlastung der Intensivstationen zu verhindern. Dadurch könnte prinzipiell jeder Lock-Down obsolet werden. Bereits die klinischen Studien der Impfstoffhersteller, an die sich das Nationale Impfgremium letztlich hält, haben sich demnach auf die Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe konzentriert. Doch auch mittelschwere und mildere Verläufe werden abgefangen und so unmittelbare Wirkungen (wie Lungenentzündungen) und Lanzeitwirkungen (wie Störungen des Nervensystems) abgeschwächt.

Wer sind die Zielgruppen der Corona-Impfung?

Der Nationale Impfplan hat jede Zielgruppe einer von vier Phasen zugeordnet, deren Umsetzungsgeschwindigkeit von der Lieferverläßlichkeit der Impfstoffe abhängt:

Auch hier gibt der Nationale Impfplan detailliere Anwendunsgsempfehlungen vor, die es den niedergelassenen ÄrztInnen sehr leicht macht, Impfungen von EInzelpersonen und von Personengruppn verläßlich und sicher durchzuführen.

1. Impfungen in Einrichtungen der Altenpflege, von Personen älter als 80 Jahre, Personen mit schweren Vorerkrankungen und Gesundheitspersonal

2. Impfungen von Personen der Kategorie 1 plus Impfungen von Personen zwischen 65 und 80 Jahren, Personen mit immer schwächeren Vorerkrankungen und Sozialeinrichtungen im weitesten Sinne

3. Impfungen von Personen der Kategorien 1 und 2 plus Impfungen von Personen zwischen 16 und 65 Jahren nach vorgegebener Dringlichkeit.

Die/der Impfärztin/Arzt hat sich verpflichtend an diese Staffelung zu halten!

Gibt es Impf-Regeln?

Impfen ist ein ärztiche Leistung. Es gibt detaillierte Anwendungsempfehlungen zum Ablauf der Impfung und der Betreuung von Impflingen mit verschiedensten Vorerkrankungen bis hin zu jenen, die bereits eine CoVID-19 durchgemacht haben. Auch die Information über und Abwägung der Nebewirkungen ist eine ärzliche Pflicht. Die Honorierung der ÄrztInnen ist klar geregelt.

Wie komme ich zur Impfung?

Der erste Schritt ist die Anmeldung beim Programm Tirol Impft, am besten über die Website https://anmeldung.tirolimpft.at/. Dort können Sie anwählen, wo bzw von wem Sie geimpft werden möchten, zum Beispiel durch das Speziallabor Wick. Wir erstellen auf dieser Basis eine eigene Oridnationsliste. Wir werden regelmäßig von der Landessanitätdirektion über die derzeitige Verfügbarkeit der Impfstoffe und die aktuelle Impfzielgruppe informiert. Wir können daraufhin die Impfstoffe bestellen und unsere vorangemeldeten PatientInnen zur Impfung einladen. Man kann niemals aus der Impfliste entfernt werden, es sei denn man wünscht das!

Einzelpersonen und Gruppen (< 50 Personen) müssen zur Zeit denselben Weg der Voranmeldung über Tirol Impft und unsere Ordination gehen.

Ist die Impfung kostenpflichtig?

Nein, die Impfung gegen SARS-CoV2 ist für Sie kostenlos.

Gibt es eine Möglichkeit zu Gruppenimpfungen?

Zur Zeit gibt es noch keine Möglichkeit in Tirol, sich im Rahmen von Gruppenimpfungen durch eine niedergelassene Ordination gegen SARS-CoV2 impfen zu lassen. Einzelpersonen und Personengruppen müssen denselben Weg der Voranmeldung über Tirol Impft und unsere Ordination gehen. Es ist allerdings eine Richtlinie des Bundes formuliert worden, in welcher die Vorgehensweise von Gruppenimpfungen beschrieben wird. Sobald wir wissen, ob dies Richtlinie auch in Tirol umgesetzt werden kann, geben wir Ihnen über unsere Website Bescheid.

Wie überprüft man den Erfolg der Impfung?

Es gibt zwei Möglichkeiten zu prüfen, ob Ihr Immunsystem eine Antwort auf die Impfung gegen SARS-CoV2 ausgebildet hat, die Sie vor zukünftigen Erkrankungen schützt.

1. Neutralisierende Antikörper: Diese werden aus dem Blut Ihrer Armvene bestimmt und müssen eine bestimmte Schwelle -bei uns 60%- überschreiten. Sollte dies der Fall sein, sind Sie für 3 Monate von der Testpflicht enthoben. Die Bestimmung kostet € 51,24.

2. T-Zellen: Auch diese Bestimmung benötigt die Abnahme von venösem Blut Ihres Unterarms. Sie ist die genaueste Untersuchung, ist aber erst in Erprobung.

Die Impfung wird derzeit im so genannten elektronischen Impfpass (e-Impfpass) dokumentiert, der schon vor CoVID-19 für alle Impfungen entwickelt worden ist. Er verlangt eine prinzipielle Anmeldung der zu impfenden Person bei der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).

Der e-Impfpass wird von der / dem impfenden Ärztin / Arzt bei der Impfung ausgefüllt. Sollten Sie von der ELGA abgemeldet sein, wird der herkömmliche papier-Impfpass verwendet.

Einige Länder überlegen, den erfolgreich geimpften Personen mehr Freiheiten zu gewähren. Bisher ist dies in Österreich nicht umgesetzt.

Wir empfehlen unseres Wissenstandes nach die CoVID-19 Impfungen mit den in Österreich zugelassenen Impfstoffen.

Bitte kontaktieren Sie die / den Ärztin / Arzt Ihres Vertrauens oder uns direkt, um sich über die medizinischen Auswirkungen, seien diese gewünscht oder unerwünscht, zu informieren.