CoVID-19 IMPFUNG – EIN PAAR FAKTEN
Weltweit gibt es ca 50 Impfstoffkandidaten gegen SARS-CoV2.
Seit Kurzem gibt es in Österreich eine erste zugelassene Impfung.
Sie unterliegt einer Ausnahmeregelung bis 31.8.2021.
Es handelt sich um eine neuartige Methode der Herstellung.
Das Erbgut der geimpften Person wird nicht geändert!
Die Impfung ist für Personen ab 16 J vorgesehen, wird in den Muskel gespritzt und ist verschreibungspflichtig.
Sie kann auch unter immunologischer Therapie und bei AlllergikerInnen eingesetzt werden. Auch PatientInnen mit durchgemachter CoVID-19 sollten geimpft werden. Bei akuten fieberhaften Erkrankungen oder Infektionen jeglicher Art wird die Impfung verschoben.
Die Anzahl notwendiger Teilimpfungen ist noch nicht bekannt. In einer Studie wurde eine 2. Impfung nach 3-6 Wochen verabreicht. Eine Antikörperanalyse könnte aufschlußreich sein.
Die Logistik ist aufgrund der notwendigen strikten Einhaltung der Kühlkette herausfordernd. Die Zubereitung des verabreichbaren Impfstoffs erfolgt vor Ort.
Die Impfung ist freiwillig.
Der nationale Impfplan teilt den Impfstoff zu allererst Alten- und Pflegeheimen zu. Dort koordiniert ein/e Impfbeauftragte/r die Initiative, z. B. die Anmeldung.
Die Impfung muss unter ärztlicher Kontrolle erfolgen! Die Nachbeobachtung dauert 20 Minuten.
Ein vorausgehende Bestimmung der Antikörperkonzentrationen wird nicht verlangt. Wir empfehlen Sie jedoch aus unserer Sicht für ein besseres Verständnis Ihres Immunstatus!
Impfreaktionen sind die normale gewünschte Auseinanderesetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff. Sie sind nicht gefährlich und bei Coronaviren generell etwas stärker.
Impf-Nebenwirkungen sind die unerwünschten Reaktionen des Organismus‘ auf den Impfstoff. Bekannt sind Gelenk- oder Muskelschmerzen. Sie stellen ein gewisses Risiko dar, das jedoch gegenüber dem Nutzen weit in den Hintergrund tritt. Die ärztliche Aufsicht soll hier das vertrauensstiftende Element sein, diese Nebenwirkungen zu erkenn und möglichst gut „abzufangen“. Führt eine Impfung zu einem Impfschaden, greift das Impfschadengesetz, nach welchem die Republik Österreich für diese Schäden haftet.
Nach der 2. Teilimpfung sinkt die Zahl der CoVID-19 Erkrankten um 95%; in einer Studie mit 36.000 Personen von 162 auf 8 Personen.
IMPFUNGEN GEGEN ANDERE INFEKTIONSERREGER NICHT VERGESSEN
Denken Sie daran, sich auch gegen andere Infektionserkrankungen impfen zu lassen,
die ein ähnliches Krankheitsbild zeigen wie CoVID-19, nämlich
Influenza (jedes Jahr im Herbst)
Pneumokokken (2 Auffrischungen > 50. Lebensjahr)
Pertussis (Auffrischung alle 10 Jahre)
Gemeinsam mit unseren Kooperations-ÄrztInnen beraten und impfen wir Sie!
Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin mit uns.
Der Impfstoff muß von Ihnen selbst besorgt werden.
Wir verrechnen Ihnen € 25 pro Termin.
Influenza-Impfung
GESUNDE
BMI > 40
geplante / bestehende Schwangerschaft
Stillende
Gesundheitspersonal
Publikumskontakte
Reisende
BEI IMMUNSCHWÄCHE
vor B/T-Zell Immunsuppression
HIV / AIDS
BEI CHRONISCHEN ERKRANKUNGEN
prinzipiell alle chronisch Kranke
hospitalisierte PatientInnen
Patienten unter Aspirin
Pneumokokken-Impfung
GESUNDE
keine generelle Empfehlung
BEI IMMUNSCHWÄCHE
prinzipiell jegliche Form, v.a.
Asplenie
vor Organtransplantation
BEI CHRONISCHEN ERKRANKUNGEN
RaucherInnen und Bronchitis
Hypertonie
neurologische Erkrankungen
TrägerInnen von Cochleaimplanaten
Niereninsuffizienz
Zöliakie
Pertussis (Keuchhusten) – Impfung
GESUNDE
Frauen mit Kinderwunsch
3. Trimenon der Schwangerschaft
Beteruer von Neugeborenen
Gesundheitspersonal
Betreuer von Kindern
Reisende
BEI IMMUNSCHWÄCHE
sekundäre Immundefizienz
BEI CHRONISCHEN ERKRANKUNGEN
RaucherInnen und Bronchitis
Chronisch Kranke